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Mustervereinbarungen

Die folgenden Mustervereinbarungen sind dem Buch "Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht" entnommen. Bei der Verwendung dieser Muster ist zu beachten, dass es sich dabei lediglich um Vorschläge für mögliche Gestaltungen in typischen Fallkonstellationen handelt. Sie können und sollen daher nicht Vereinbarungen ersetzen, die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten sind, sondern sie sind als Anregung und Illustration zu verstehen. Erläuterungen zu den Mustern und weitere Gestaltungsanregungen finden sich im Buch in Kapitel 6, S. 303ff.
Ausführlichere und aktualisierte Erläuterungen finden sich in meinem Aufsatz "Die Gestaltung von Elternvereinbarungen zum Umgangs- und Sorgerecht", FamRB 2006, 275-283 u. 311-319.
Mit freundlicher Genehmigung des Gieseking-Verlages.

Sorgemodelle

Getrennt lebende Eltern müssen grundsätzlich in zwei Punkten Einigkeit erzielen:

  • In welchem Umfang soll jeder Elternteil das Kind betreuen? Damit eng verbunden ist die Frage, wer wie viel Kindes- und Betreuungsunterhalt zahlt.
  • Wie werden die Entscheidungszuständigkeiten verteilt, d.h. in welchen Angelegenheiten entscheiden die Eltern gemeinsam und in welchen kann jeder allein entscheiden?

Die Gesetzeslage erlaubt es heute, sehr flexibel auf die jeweils gewählte Betreuungspraxis einzugehen und angepasste Vereinbarungen zu treffen. Folgende Grundmodelle stehen dabei zur Verfügung:

  • die gemeinsame Sorge mit einer Hauptbetreuungsperson (Residenzmodell)
  • die gemeinsame Sorge mit Betreuung durch beide Eltern (Wechselmodell oder Nestmodell)
  • die alleinige Sorge eines Elternteils.
© Dr. Stephan Hammer, Berlin