Aktuelle Rechtsprechung
2013
OLG Köln v. 31.1.2013 - 4 UF 233/12, FamRZ 2013, 1591 (LS.) = MDR 2013, 795: Kein Übertragung der elterlichen Sorge durch Elternvereinbarung
Das Gericht weist zutreffend darauf hin, dass die Eltern nicht über die elterliche Sorge disponieren können. Sie können daher nicht durch eine Sorgevereinbarung die elterliche Sorge auf einen von ihnen übertragen, auch eine gerichtliche Billigung nach § 156 Abs. 2 FamFG ist nicht möglich. Vielmehr ist hierzu eine gerichtliche Entscheidung nach § 1671 Abs. 2 (seit 19.5.2013: Abs. 1) BGB erforderlich. Wenn die Eltern eine Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes treffen, so liegt darin eine Ausübrungsvereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Sorge.
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